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Reisekrankenversicherung

 

Was leistet die Versicherung?

 

Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten, wenn Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. Denn meist werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt, d.h. der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten alleine für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen.

 

 

Wichtig:

Die private Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall weit über 50.000 Euro kosten - und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert.

 

Und was leistet sie nicht?

Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Reise bestanden haben - zum Beispiel chronische Krankheiten -, werden nicht übernommen. Für Zahnbehandlungen gelten meist Höchstgrenzen.

 

Jahres-Krankenversicherung für beliebig viele Reisen  
Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 5 Jahre


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