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Etwa 1,65 Millionen Pflegebedürftige gibt es in ganz Deutschland. Davon werden rund 450.000 in Heimen betreut.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt erst im Alter rapide an, doch oft genug sind auch junge Leute auf Hilfe angewiesen - nach einem Unfall, schwerer Krankheit oder als Opfer eines Verbrechens. Die Leistungen beinhalten, je nach Einstufung des Pflegebedürftigkeit, eine bestimmte Geldleistung an pflegende Angehörige oder die (teilweise) Entlohnung eines mit der Pflege beauftragten Pflegedienstes.

Als fünfter Sozialversicherungszweig wurde nach jahrelangen Auseinandersetzungen 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Der Beitragssatz liegt bei 1,7 Prozent vom Monatseinkommen, die je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet werden. Versicherungspflicht besteht für nahezu alle Bürger. In der neuen Pflichtversicherung gilt der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Wer also der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehört, erhält auch dort die Pflegepflichtversicherung. Allerdings kann, wer durch Überschreiten der Verdienstgrenze freiwillig krankenversichertes Mitglied in der GKV wird, binnen drei Monaten in die private Pflegepflichtversicherung wechseln, ohne seinen gesetzlichen Krankenkassenschutz aufzugeben. Für die rund 7 Millionen Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die private Pflegeversicherung zuständig. Die Versicherungspflicht gilt auch für Beamte. Als PKV-Mitglieder brauchen sie nur die durch die Beihilfe nicht geleisteten Pflegekosten zu versichern. Da die staatliche Pflegeversicherung keineswegs alle anfallenden Kosten übernimmt, hat sich die Frage einer privaten Absicherung, zumindest als zusätzlicher Schutz, nicht erledigt.

 

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