Invalidität ist nach den Allgemeinen Unfallversicherung - Bedingungen definiert als die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen ausschließlich nach der Gliedertaxe bemessen.