Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, anhand derer bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile regelmäßig der Invaliditätsgrad und damit die Höhe der Invaliditätsentschädigung festgelegt wird. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze der Tabelle angenommen.