Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar B

FAQ: B

Bundeswehr



Während des aktiven Dienstes haben Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ehegatten und Kinder haben Anspruch auf Beihilfe laut der Beihilfeverordnung. Auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben Soldaten noch einen Beihilfeanspruch von 70 %.








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