Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

 

 

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks sind Sie verpflichtet, Besucher und Passanten vor Schäden zu bewahren. Wenn also zum Beispiel jemand durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt wird, haften Sie. 

 

Diese Schäden sind versichert Schäden, die aus Ihrer sogenannten Verkehrs-Sicherungspflicht für vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Zum Beispiel, wenn Ihr Mieter im Winter den Gehweg nicht streut und ein Unfall passiert. Sie haften, auch wenn der Mieter laut Mietvertrag die Streupflicht hat.

 

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