Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

 

Die Pflege-Pflichtversicherung bietet lediglich eine Grundsicherung für den Pflegefall. Ihr Ziel ist es, die familiäre Pflege zu unterstützen und für finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Familie zu sogen. Eine Vollversorgung kann die Pflege-Pflichtversicherung daher nicht bieten. Auch beim Erhalt der optimalen Leistungen, können weitere Belastungen auf den Pflegebedürftigen und seine Familie zukommen. So können die Kosten des ambulanten Pflegedienstes höher als die gewährten Pflegesachleistungen sein. Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig, sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft selbst zu tragen. Daher bieten viele private Krankenversicherer Pflege-Zusatzversicherungen an. Zu unterscheiden sind hier die Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen.

Pflegekosten-Versicherungen
Die Pflegekosten-Versicherungen sollen eine Erstattung verbleibender Restkosten aus der Pflege-Pflichtversicherung bieten. Eine volle Erstattung bieten diese Tarife in der Regel jedoch nicht, da nach Vorliegen bestimmter Leistungsvoraussetzungen die Restkosten nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen oder zu einem bestimmten Prozentsatz ersetzt werden.

Pflegetagegeld-Versicherungen
Diese Tarife leisten ein Pflegetagegeld, das von der Pflegestufe, dem versicherten Tagessatz und davon abhängig ist, ob häuslich, teilstationär oder vollstationär gepflegt wird. In Pflegestufe III zahlen die Versicherer das Pflegetagegeld meist zu 100%, in Pflegestufe II je nach Versicherer zu 50 bis 80% und in Pflegestufe III zu 25 bis 50%. Einige Versicherer leisten in Stufe I gar kein Tagegeld.

Da die Pflegekosten-Versicherung konkrete Kosten ersetzt, ist diese in der Regel dem Pflegetagegeld vorzuziehen.

 

 

 

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