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Bundeswehr



Während des aktiven Dienstes haben Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ehegatten und Kinder haben Anspruch auf Beihilfe laut der Beihilfeverordnung. Auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben Soldaten noch einen Beihilfeanspruch von 70 %.








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