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Glossar A

FAQ: A

Abdingung



Eine Abdingung ist eine in Ausnahmefällen getroffene Vereinbarung zwischen Arzt und Privatpatient, falls vom Arzt eine Gebühr berechnet wird, die die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überschreitet. Dem Arzt wird dadurch die Möglichkeit gegeben, eine von der GOÄ abweichende Vergütung festzulegen. Diese Möglichkeit gilt auch für Zahnärzte. Die Abdingung muss vor der Behandlung in schriftlicher Form getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen beinhalten. Der Arzt hat dem Patienten einen Abdruck der Abdingung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit der Abdingung sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie das AGB-Gesetz einzuhalten.








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