Die Bundeskanppschaft ist der gesetzliche Kranken-,Renten- und Pflegversicherungsträger der Bergleute.
Die Besonderheit in der knappschaftlichen Krankenversicherung ist, das es für Höherverdiendene keine Versicherungsfreiheit gibt.
Seit dem 01.04.2003 ist die Knappschaft auch für die Abwicklung der geringfügigen Beschäftigten zuständig.