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FAQ: A

Altersrückstellung



Die Berechnung der Alterungsrückstellung muss auf der Grundlage aufsichtsrechtlicher Bestimmungen für die Berechnung der Prämien erfolgen. Der Zweck der Alterungsrückstellung ist folgender: Um einen steigenden Risikobeitrag, verursacht durch eine steigende Anzahl von Versicherungsfällen mit zunehmendem Alter, des Versicherungsnehmers zu vermeiden, wird der zu zahlende Risikobeitrag um einen Sparbeitrag ergänzt. Zu Beginn der Versicherung ist daher ein höherer Gesamtbeitrag zu entrichten, als aufgrund der Versicherungsfälle in diesem Lebensalter notwendig wäre. Der Sparbeitrag wird als Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt und für die spätere Leistungsinanspruchnahme bereitgestellt. Zum rechnerisch kalkulierten Vertragsende (Tod des Versicherungsnehmers lt. Sterbetafel) ist die Alterungsrückstellung aufgezehrt.








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