Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar T

FAQ: T

Todesfallleistung/Lebensversicherung



Wesentlicher Bestandteil der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung ist die Todesfall-Leistung. Versichertes Ereignis ist der Todesfall der versicherten Person, das die Versicherungsleistung - die Todesfallsumme - auslöst. In der privaten Rentenversicherung kann eine Todesfall-Leistung dergestalt enthalten sein, dass bei Versterben der versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn die Einzahlungsbeträge zurückerstattet werden oder dass bei Versterben nach Rentenzahlungsbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart wird oder eine Hinterbliebenenversicherung mit eingeschlossen wird..
Die Todesfall-Leistung kann in der Lebensversicherung für die Vertragslaufzeit mit gleich bleibender Höhe oder mit steigender oder fallender (z. B. Restschuldversicherung) Versicherungssumme vereinbart werden. Das Ansteigen oder Fallen wird dabei in der Regel in Stufen vorgenommen, die jährlich, halbjährlich oder in noch kleineren Abständen wirksam werden.
Im Rahmen der Überschussverwendung kann die Todesfall-Leistung im Laufe der Vertragslaufzeit durch Überschüsse erhöht werden oder aber die Überschüsse werdenfür eine Reduzierung des Beitrages verwendet. Dabei ist es üblich, die Reduzierung des Beitrages nicht erst dann vorzunehmen, wenn die Überschüsse tatsächlich angefallen sind, sondern die erwarteten Überschüsse sofort in den Beitrag für die gesamte Vertragslaufzeit gleichmäßig einzukalkulieren.









zur Übersicht