Der Versicherer (auch Versicherungsunternehmen genannt) gewährt den Versicherungsschutz und schuldet daher die Gefahrtragung bzw. die Entschädigung nach Eintritt des Versicherungsfalles. Dafür gebührt ihm die Prämie (auch Beitrag genannt). Aus Gründen ihrer besonderen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung sind sie einer staatlichen Aufsicht unterstellt und bedürfen zum Geschäftsbetrieb einer behördlichen Erlaubnis.