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Glossar B

FAQ: B

Beitragszuschuss



Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht befreit sind oder die kraft Gesetz keiner Versicherungspflicht unterliegen, besitzen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss umfasst den Arbeitnehmer und diejenigen Angehörigen, die in einer Familienversicherung mitversichert wären.








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