Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar J

FAQ: J

Jahresüberschuß - Begriffserklärung



Der Jahresüberschuß ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des Geschäftsjahres, also z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB) incl. Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder mög-lichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands.

Nicht in den Jahresüberschuß geht die Veränderung der offenen Rücklagen ein.

Aus dem Jahresüberschuß muß ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage (vgl. Stichwort Rücklage) eingestellt werden. Je nach Satzung der einzelnen Versicherer sind weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen zu verwenden.










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