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Glossar K

FAQ: K

Kostenerstattungsprinzip



In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass nur Geldleistungen und keine Sachleistungen (wie in der GKV) erbracht werden. Die Geldleistung dient der Erstattung der Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung entsprechend des tariflichen Umfangs. Es kann sich jedoch auch um eine Summenversicherung (z.B. Krankenhaustagegeldversicherung) handeln, bei der der versicherte Tagessatz gezahlt wird.








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