Glossar I
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FAQ: I
Invalidität
Invalidität ist nach den Allgemeinen Unfallversicherung - Bedingungen definiert als die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen ausschließlich nach der Gliedertaxe bemessen.
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