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Glossar K

FAQ: K

Krankentagegeld (-Versicherung)



Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist ein Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall, der durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten und Unfällen entsteht. Das Krankentagegeld darf das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht übersteigen. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Um den Tagegeldanspruch geltend zu machen, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt werden.








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