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Glossar T

FAQ: T

Tierhalterhaftpflicht



Schutz und Sicherheit mit der Hundehaftpflicht Tierhalter sind für alle Schäden verantwortlich, die ihre Tiere anrichten. Hinzu kommt, dass sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in unbegrenzter Höhe haften. Wer sich also nicht ruinieren will, wenn sein(e) Vierbeiner einmal etwas angestellt haben, kann auf eine Haftpflichtpolice nicht verzichten. Allein schon die Haltung der Tiere stellt nach dem Gesetz bereits eine Gefahr dar, wonach der Tierhalter auch bereits ohne Verschulden haften muss.
Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht-Versicherung versichert.
Für andere Tiere (z.B. Hunde, Pferde, Esel, Nutztiere, Wilde Tiere) muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.









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