Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar B

FAQ: B

Beihilfebemessungssatz



Damit der Beamte nicht durch Krankheits-,Geburts- und Todesfällen  in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wird er von seinem Dienstherren durch einen angemessenen Beitrag versichert. Die Höhe des Bemessungssatztes ist von der jeweiligen Beihilfevorschrift abhänig.








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