Glossar B
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FAQ: B
Beihilfebemessungssatz
Damit der Beamte nicht durch Krankheits-,Geburts- und Todesfällen in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wird er von seinem Dienstherren durch einen angemessenen Beitrag versichert. Die Höhe des Bemessungssatztes ist von der jeweiligen Beihilfevorschrift abhänig.
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