Der Versicherungsmakler ist eine besondere Form des Versicherungsvermittlers. Während der Versicherungsvertreter in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen steht und daher verpflichtet ist, dessen Interessen wahrzunehmen, hat der Versicherungsmakler die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Der Kunde erteilt dem Versicherungsmakler einen Maklerauftrag, aus dem sich für den Versicherungsmakler zahlreiche Tätigkeitspflichten ergeben. Darunter fallen z.B. eine ausgiebige Risikoanalyse und eine anschließende Beratung des Kunden. Der Versicherungsmakler darf weder an ein Versicherungsunternehmen noch an einen Versicherungsnehmer gebunden sein. Für den Einzelfall sucht er sich den besten Anbieter auf dem Versicherungsmarkt aus