Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar B

FAQ: B

Belastungsgrenze bei Zuzahlungen



Der Versicherte muss in jedem Kalenderjahr 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zuzahlen. Bei chronisch Kranken ist es nur 1%. Der Versicherte muss selbst Buch über diese Zuzahlungen führen. Liegt der Versicherte über dieser Belastungsgrenze, kann er von der Krankenkasse für den rest des Jahres befreit werden. Die Krankenkasse stellt dann eine Bescheinigung aus, wenn anhand der Zuzahlungsquittungen und Einkommensbescheinigung nachweisen kann, das die Belastungsgrenze erreicht ist. Alle im Haushalt lebende Angehörige werden dann zusammen gerechnet.








zur Übersicht