Der Versicherungsnehmer ist die Person, die mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherungsnehmer hat die Rechtspflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, insbesondere die Zahlung der Prämie. Demgegenüber stehen ihm die Rechte aus dem Vertrag zu, im Besonderen das Recht auf Gefahrtragung. Der Versicherungsnehmer muss weder Versicherter noch Bezugsberechtigter sein.