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Glossar K

FAQ: K

Krankenhaustagegeld (-Versicherung)



Gegenstand der Krankenhaus-Tagegeldversicherung ist ein Versicherungsschutz gegen durch stationäre Behandlung verursachter sonstiger Aufwendungen. Für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung wird ohne Kostennachweis ein Festbetrag (versicherter Tagessatz) geleistet. Gründe für den Abschluss einer Krankenhaus-Tagegeldversicherung können die Deckung von Krankenhauskosten sein, die nicht durch eine Krankheitskostenversicherung gedeckt sind, die Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen Stellvertreter im eigenen Betrieb, die Fahrtkosten von Angehörigen für Krankenbesuche, die Kosten für Rekonvaleszens, die Kostentragung für zusätzlichen Bedarf (z.B. Telefon, Fernseher im Krankenhaus) und die Deckung des Eigenanteils für maximal 14 Tage im Kalenderjahr bei der GKV.








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