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Glossar V

FAQ: V

Versicherungsbeginn



Der Versicherungsbeginn gliedert sich in drei Formen.

- Der formelle Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. In der Regel ist dies der Zugang der Annahmeerklärung oder des antragskonform ausgefertigten Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer (s. Versicherungsantrag).

- Der technische Versicherungsbeginn ist der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichnete Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Versicherungsnehmer die Prämie.

- Der materielle Versicherungsbeginn stellt den eigentlichen Beginn des Versicherungsschutzes dar, d.h. dass das Versicherungsunternehmen die materielle Gefahrtragung leistet.

Mit der Vereinbarung von Wartezeiten wird der materielle Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten geschoben, sofern nicht ihr Wegfall, ihr Erlass oder eine Anrechnung von Wartezeiten dem entgegen gesetzt werden kann.









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