Glossar B
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FAQ: B
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessunggrenze ist für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gleich. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der die Einnahmen der Versicherten für die Beitragsberechnung herangezogen werden.
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