Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar F

FAQ: F

Freie Heilfürsorge



Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seiner Beamten. Sie wird in der Regel den Beamten gewährt, die während der Ausübung ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind (Polizeibeamte, Soldaten, zum Teil bei der Feuerwehr). Die freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel für den Beamten 100% der erstattungsfähigen Krankheitskosten.
Die Heilfürsorge deckt jedoch nicht alle entstehenden Kranheitskosten ab (z.B. ja nach Vorschrift Lücken im ambulanten Bereich des Zahnersatzes, Sehhilfen Heilpraktiker)
Für berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder besteht Anspruch auf Beihilfe entsprechend der jeweiligen Beihilfevorschrift.









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