Unter der Versicherungsleistung wird die Leistung verstanden, die das Versicherungsunternehmen bei Konkretisierung des Schadenfalls entsprechend seiner vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer an diesen bzw. für diesen zu erbringen hat.
Es werden tarifliche Leistungen und so genannte "Kann-Leistungen" unterschieden. Auf die tariflichen Leistungen (auch Pflichtleistungen genannt) hat der Versicherungsnehmer ein Rechtsanspruch. Das Versicherungsunternehmen kann auch ohne Rechtsanspruch Leistungen erbringen wie z.B. einen Zuschuss zu Kosten, die nicht im Leistungskatalog abschließend aufgeführt sind.