Die Versicherungsaktiengesellschaft ist rechtlich eine Aktiengesellschaft, unterliegt aber aufgrund ihrer besonderen Struktur den besonderen Regeln des VAG. Ihr Geschäftsbetrieb liegt in Versicherungsgeschäften. Zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes bedarf es einer Erlaubnis und sie unterliegt der Staatsaufsicht (s. Versicherungsaufsicht).