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Lebensversicherung



Die Lebensversicherung ist Teil der sozialen Sicherung breiter Bevölkerungskreise und ergänzt daher im Rahmen des Drei-Säulen-Konzeptes die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Die Lebensversicherung deckt das Todesfallrisiko, das Erlebensfallrisiko, das Berufsunfähigkeitsrisiko, das Pflegefallrisiko sowie das Heirats- und Unfalltodrisiko ab. Die Lebensversicherung ist sowohl eine Summenversicherung (d.h., dass die abstrakte Bedarfsdeckung Anwendung findet, da der tatsächlich eingetretene Vermögensschaden grundsätzlich nicht bestimmbar ist. Die vereinbarte Versicherungssumme grenzt die Leistung des Versicherungsunternehmens im Schadensfall exakt ein; ein Nachweis des tatsächlich entstandenen Vermögensschadens ist nicht notwendig) als auch eine Personenversicherung (d.h., dass die versicherte Gefahr unmittelbar in der körperlichen Sphäre einer natürlichen Person selbst liegt). Die bedeutsamsten Varianten sind die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todesfall oder im Todes- und Erlebensfall, die Risikolebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Grundsätzlich keine Todesfallleistung sehen die Lebensversicherungen in Form der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Zusätzlich zur Lebensversicherung bieten die Versicherungsunternehmen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Unfallzusatzversicherung sowie Todesfallschutz- und Hinterbliebenenschutz-Zusatzversicherung an.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung von großer Relevanz. Diese wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen, so dass die Finanzierung mittels Beiträge des Arbeitgebers erfolgt. Jedoch kann der Arbeitnehmer durch beispielsweise eine Gehaltsumwandlung an der Finanzierung beteiligt werden.









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