Dient die selbständige Teilversicherung der Ergänzung von Leistungen der GKV bzw. PKV für stationäre Behandlung, wird sie als Krankenhaus-Zusatzversicherung bezeichnet. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahlleistungen im Krankenhaus, die die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung sind.