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FAQ: B

Beihilfe



Die Beamten erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den entstandenen Kosten der Krankheit. Daher benötigen die Beamten einen privaten Krankenversicherungsschutz, der die verbleibende Differenz an den Krankheitskosten und Pflegekosten abdeckt.








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