Kraft Gesetz besteht die Versicherungspflicht für Arbeiter und Angestellte (alle nicht selbständig Erwerbstätigen), Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Künstler und Publizisten. Arbeiter und Angestellte können unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen von der Versicherungspflicht befreit werden (s. Versicherungspflicht - Befreiung).