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Glossar K

FAQ: K

Krankheitskosten-Teilversicherung



Die Krankheitskosten-Teilversicherung umfasst bestimmte Leistungsbereiche für ambulante oder stationäre Behandlung, für Zahnbehandlung oder Kurkosten. Die Teilversicherung wird als selbständige und unselbständige Versicherung angeboten. Die selbständige Teilversicherung kann separat abgeschlossen werden und findet ihre Anwendung insbesondere als ambulante Ergänzungsversicherung und Krankenhaus-Zusatzversicherung. Gesetzlich versicherte Personen bedienen sich ihrer, um den Versicherungsschutz der GKV zu ergänzen bzw. zu erweitern. Die unselbständige Teilversicherung kann lediglich zusätzlich zu einer Versicherung nach einem selbständigen Tarif bei demselben Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.








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