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Risikolebensversicherung



Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme oder Rentenzahlung. Die Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Die Mindestversicherungsdauer beträgt im Allgemeinen sechs Monate. Für Risikolebensversicherungsverträge gibt es eine Mindestversicherungssumme, die von der Laufzeit abhängig ist.
Versicherungssummen ohne ärztliche Untersuchung sind nach oben hin begrenzt. Die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme ab der eine Untersuchung verlangt wird, richtet sich dabei nach dem Einrittsalter.
Hinweis:

Die Mindest- und Höchst-Versicherungssummen sind nicht gesetzlich geregelt, daher können hier keine Summenangaben gemacht werden. Die Werte differieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung tragen in der Regel die Versicherungsgesellschaften, wenn der Antragsteller einen Jahresmindestbeitrag nicht unterschreitet.
Die Lebensversicherung auf Risikobasis ist die kostengünstigste Form der finanziellen Absicherung im Todesfall.
Es werden auch Risikoversicherungen mit Umtauschrecht angeboten, wodurch innerhalb von 10 Jahren die Risiko- in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden kann. Diese Art der Risikoversicherung ist teuerer als die Risikoversicherung ohne Umtauschrecht. In der Beratung ist deshalb genau zu prüfen, ob diese zu bezahlende Umtauschoption sinnvoll ist, da der Versicherungsnehmer auf jeden Fall sein Todesfallrisiko abgesichert hat und der Wunsch Kapital anzusparen später auch über eine Private Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung erreicht werden kann..
Zur Risikolebensversicherung können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Auf Risikolebensversicherungen ist zurzeit keine Versicherungsteuer zu zahlen.









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