Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar F

FAQ: F

Fahrzeughalter



Halter ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer brauchen nicht identisch zu sein, z. B. bei Sicherungsübereignung. Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.








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