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Glossar V

FAQ: V

Versicherung



In der Literatur existieren zahlreiche Definitionen des Versicherungsbegriffes. "Versicherung ist eine Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter, also eine Gefahrengemeinschaft mit (selbständigen) Rechtsansprüchen auf wechselseitige Bedarfsdeckung." (Möller) "Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften." (Manes)

"Kollektive Selbsthilfe - Versicherung ist Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs." (Hax)

"Versicherung ist die Einrichtung, welche die auf der Ungewißheit der Wirtschaft beruhende Unwirtschaftlichkeit der Ersparung (Reservenbildung) dadurch beseitigt, daß sie die Last der Ersparung unter Ausnutzung der Ungewißheit auf viele der gleichartigen Ungewißheit ausgesetzte Wirtschaften verteilt." (Huelsse)

"Der Begriff der Versicherung ist zu bestimmen als Inbegriff derjenigen Maßnahmen, die den Zweck verfolgen, im Wege gegenseitiger Beitragsleistung einer Vielzahl von Wirtschaften einen zufälligen Bedarf zu decken, der sie alle in schätzbarer Gesamthöhe bedroht, aber nur einen Teil von ihnen wirklich trifft." (Weddigen)

"Versicherung ist ein selbständiger Vertrag, durch den sich der eine Teil gegen Entgelt entweder verpflichtet, 1. den Vermögensschaden nach Maßgabe des Vertrages zu ersetzen, der durch ein - je nach Abrede - Person oder Vermögen treffendes Schadenereignis etwa verursacht wird, oder dazu verpflichtet, 2. den im Vertrag a) nach Eintritt eines zumindest dem Zeitpunkt nach ungewissen Personenschadenereignisses bestimmter Art, oder b) schlechtweg in einem bestimmten Zeitpunkt, vorausgesetzt, daß sich aus einer Vertragsbestimmung, die an Leben oder Sterben einer Person anküpft, die Ungewißheit des wirtschaftlichen Enderfolges für beide Teile ergibt." (Ehrenzweig)









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