Das Ziel der Versicherungsaufsicht liegt in der Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer und in der Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Der Gegenstand der Versicherungsaufsicht ist die Kontrolle der Aufnahme (Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb) und der Ausübung (laufende Aufsicht) der Tätigkeit des Versicherungsunternehmens.