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Glossar K

FAQ: K

Krankheitskosten-Vollversicherung



Die Krankheitskosten-Vollversicherung beinhaltet einen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlung. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz auch Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten. Der Abschluss der Krankheitskosten-Vollversicherung kann nach einem Tarif (Kompakttarif) oder nach mehreren Tarifen (Bausteinsystem) erfolgen.
Die Krankheitskosten-Vollversicherung richtet sich an alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen oder von dieser befreit sind. Sie wird daher auch als substitutive Krankheitskostenversicherung bezeichnet









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