Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Reiserücktrittskostenversicherung

 

Was leistet die Versicherung?

 

Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt für Sie die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise - beispielsweise aus Krankheitsgründen - nicht antreten können.

Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Schutz nennt sich "Ersatzreise-" oder "Reiseabbruchversicherung".

 

Und was leistet sie nicht?

 

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass Sie Ihre Reise aus sehr wichtigen Gründen nicht antreten können. Gibt es keine wichtigen Gründe, zahlt die Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters nicht.

 

Reiserücktrittversicherung